Zaun mit Spitzen: Ist das erlaubt oder verboten?

Zaun mit Spitzen kann schützen, aber ist das auch erlaubt? Wir zeigen, was rechtlich gilt und worauf Sie beim Gartenzaun achten müssen.
zaun mit spitzen

Ein Zaun mit Spitzen wirkt nicht nur repräsentativ, sondern hat oft auch eine schützende Funktion. Viele Grundstücksbesitzer entscheiden sich für Zaunmodelle mit dekorativen oder spitzen Elementen, um ungebetene Gäste fernzuhalten oder ihr Eigentum optisch aufzuwerten. Doch stellt sich dabei eine zentrale Frage: Ist ein Zaun mit Spitzen in Deutschland erlaubt oder verboten?

Rechtliche Grundlagen

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Die rechtliche Beurteilung solcher Zäune ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich fällt die Genehmigungspflicht für Zäune unter die jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer. Darüber hinaus können auch kommunale Satzungen sowie das Nachbarschaftsrecht eine Rolle spielen. Dabei steht insbesondere die Frage im Raum, ob durch spitze Elemente eine Gefährdung Dritter, etwa spielender Kinder oder Passanten, ausgehen könnte.

Gerichtsurteil des OLG Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm (Az. 5 U 52/90) hat in einem Urteil festgestellt, dass spitze Zaunelemente unter bestimmten Umständen eine unzulässige Gefahrenquelle darstellen können. In dem verhandelten Fall wurde ein Zaun mit speerartigen Spitzen als potenziell verletzungsgefährdend eingestuft, was zu einer Entfernung der Spitzen führte. Auch in anderen Entscheidungen wurde betont, dass bei der Errichtung eines Zauns die Verkehrssicherungspflicht zu beachten ist. Dies bedeutet, dass der Eigentümer dafür Sorge tragen muss, dass keine Gefahr von seinem Zaun ausgeht.

ATV DIN 18320 und Zaunbau

Seit Oktober 2016 sind Zaunbauarbeiten offizieller Bestandteil der ATV DIN 18320 „Landschaftsbauarbeiten“ und damit auch in der VOB/C verankert. Die Norm beschreibt unter anderem Anforderungen an die fachgerechte Ausführung von Zaunfundamenten, an die Standsicherheit sowie an die zulässige Befestigung und Bauhöhe. Auch wenn sie primär bei öffentlichen Ausschreibungen Anwendung findet, bietet sie ebenso für private Bauherren eine gute Orientierung, um technische Standards einzuhalten und spätere Konflikte zu vermeiden. Weitere Informationen zur Norm finden sich im Normenverzeichnis des Beuth Verlags unter www.beuth.de.

Praktische Kriterien

Standort und Zugang

Generell gilt: Je näher sich ein Zaun an der Grundstücksgrenze oder dem öffentlichen Raum befindet, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass scharfkantige oder spitze Elemente als unzulässig gelten. Ein Zaun mit Spitzen im hinteren Bereich des Grundstücks, der für die Allgemeinheit nicht zugänglich ist, wird hingegen häufig toleriert, solange keine konkrete Gefährdung besteht.

Höhe und Genehmigungspflicht

Ein weiteres Kriterium ist die Höhe des Zauns. In vielen Bundesländern gilt, dass Einfriedungen bis zu einer bestimmten Höhe (oft 1,20 bis 2,00 Meter) ohne Baugenehmigung zulässig sind. Auch hier ist Vorsicht geboten: Spitzen oberhalb dieser Höhenbegrenzung könnten baurechtlich relevant werden und müssten unter Umständen genehmigt werden. Ein Beispiel hierfür liefert die Bayerische Bauordnung (BayBO), die in Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 die genehmigungsfreien Einfriedungen regelt.

Empfehlungen für Grundstücksbesitzer

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor dem Bau eines Zauns mit Spitzen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder dem Ordnungsamt informieren. Auch ein Blick in die Nachbarschaft kann hilfreich sein: Gibt es dort bereits ähnliche Zäune, kann dies ein Hinweis auf die ortsübliche Gestaltung sein, was im Zweifelsfall rechtlich von Vorteil sein kann. Zudem ist es ratsam, sich bei umfangreicheren Projekten auf die Vorgaben der ATV DIN 18320 zu beziehen, um bei der technischen Ausführung auf der sicheren Seite zu sein.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Zaun mit Spitzen in Deutschland nicht grundsätzlich verboten ist, jedoch unter bestimmten Umständen als gefährlich und damit unzulässig eingestuft werden kann. Entscheidend sind dabei die konkrete Ausführung, der Standort des Zauns und die geltenden Vorschriften vor Ort. Eine fachkundige Beratung, die Berücksichtigung technischer Normen wie der ATV DIN 18320 und gegebenenfalls die Abstimmung mit den Nachbarn kann helfen, Konflikte zu vermeiden und rechtliche Risiken zu minimieren.

 

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