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Ein Zaun mit Spitzen wirkt nicht nur repräsentativ, sondern hat oft auch eine schützende Funktion. Viele Grundstücksbesitzer entscheiden sich für Zaunmodelle mit dekorativen oder spitzen Elementen, um ungebetene Gäste fernzuhalten oder ihr Eigentum optisch aufzuwerten. Doch stellt sich dabei eine zentrale Frage: Ist ein Zaun mit Spitzen in Deutschland erlaubt oder verboten?
Rechtliche Grundlagen
Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
Die rechtliche Beurteilung solcher Zäune ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich fällt die Genehmigungspflicht für Zäune unter die jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer. Darüber hinaus können auch kommunale Satzungen sowie das Nachbarschaftsrecht eine Rolle spielen.
Gerichtsurteil des OLG Hamm
Das Oberlandesgericht Hamm (Az. 5 U 52/90) hat in einem Urteil festgestellt, dass spitze Zaunelemente unter bestimmten Umständen eine unzulässige Gefahrenquelle darstellen können. In dem verhandelten Fall wurde ein Zaun mit speerartigen Spitzen als potenziell verletzungsgefährdend eingestuft, was zu einer Entfernung der Spitzen führte.
ATV DIN 18320 und Zaunbau
Seit Oktober 2016 sind Zaunbauarbeiten offizieller Bestandteil der ATV DIN 18320 „Landschaftsbauarbeiten" und damit auch in der VOB/C verankert. Die Norm beschreibt unter anderem Anforderungen an die fachgerechte Ausführung von Zaunfundamenten, an die Standsicherheit sowie an die zulässige Befestigung und Bauhöhe.
Praktische Kriterien
Standort und Zugang
Generell gilt: Je näher sich ein Zaun an der Grundstücksgrenze oder dem öffentlichen Raum befindet, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass scharfkantige oder spitze Elemente als unzulässig gelten.
Höhe und Genehmigungspflicht
Ein weiteres Kriterium ist die Höhe des Zauns. In vielen Bundesländern gilt, dass Einfriedungen bis zu einer bestimmten Höhe (oft 1,20 bis 2,00 Meter) ohne Baugenehmigung zulässig sind.
Empfehlungen für Grundstücksbesitzer
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor dem Bau eines Zauns mit Spitzen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder dem Ordnungsamt informieren.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Zaun mit Spitzen in Deutschland nicht grundsätzlich verboten ist, jedoch unter bestimmten Umständen als gefährlich und damit unzulässig eingestuft werden kann. Entscheidend sind dabei die konkrete Ausführung, der Standort des Zauns und die geltenden Vorschriften vor Ort.
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